Ausbildung zur anerkannten Kosmetikerin/​zum anerkannten Kosmetiker

an der

Staatlich genehmigten Ergänzungsschule für Kosmetik

Unterrichtsfächer und Lernfelder

Allgemeiner Bereich

  • Deutsch
  • Sozialkunde
  • Wirtschaftskunde
  • Sport

Fachlicher Bereich

  • Analysieren betrieblicher Arbeitsabläufe
  • Beurteilen der Haut
  • Reinigen der Haut
  • Pflege und Gestaltung der Hände und Nägel
  • Waren bewirtschaften
  • Anwendungen von kosmetischen Massagen
  • Schützen und Pflegen der Haut
  • Pflegen und Gestalten der Füße und Nägel
  • Präsentieren und Verkaufen von Waren und Dienstleistungen
  • Unterstützen kosmetischer Behandlungen durch gesundheitsfördernde Maßnahmen
  • Unterscheiden kosmetischer Spezialbehandlungen
  • Gestalten mit dekorativer Kosmetik
  • Wahlqualifikation (Visagismus oder manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich)

Ausbildungsdauer und Praktika

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung zur Kosmetikerin/zum Kosmetiker dauert drei Jahre.

Als Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (Umschulung) dauert sie zwei Jahre.

Ausbildungsbeginn ist jeweils im Sommer zum Beginn des Sächsischen Schuljahres.

Praktika

Innerhalb der Ausbildungszeit absolvieren Sie Praktika in mehreren Blöcken in geeigneten Kosmetiksalons Ihrer Wahl.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzungen zur Aufnahme in die Ausbildung sind

eine abgeschlossene Schulausbildung (mind. Hauptschulabschluss) und
der Nachweis der gesundheitlichen Eignung.

Kosten und Förderung

Kosten der Ausbildung

Die Schule erhebt ein monatliches Schulgeld in Höhe von 160,00 Euro.

Ausbildungsförderung

Der Besuch der Schule berechtigt zum Bezug von SchülerInnen-BAföG.

Diese Leistung ist zu beantragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern oder ggf. das Amt am Wohnort der Schülerin/des Schülers.

Umfangreiche und aktuelle Informationen zum BAföG finden Sie hier.


Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, kann die Teilnahme an der Ausbildung auch von der Deutschen Rentenversicherung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben finanziert werden.

Die Ausbildungskosten wurden im Rahmen einer Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) anerkannt.

Die Teilnahme an der Ausbildung kann als Umschulungsmaßnahme durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit mit Hilfe eines Bildungsgutscheines gefördert werden.

Informationen zum Bildungsgutschein erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter.

Diese Leistung ist zu beantragen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- bzw. Stadtverwaltung am Wohnort der Eltern oder ggf. das Amt am Wohnort der Schülerin/des Schülers.
Umfangreiche und aktuelle Informationen zum BAföG finden Sie hier.

Bewerbung

Was sollte die Bewerbung beinhalten?

Ein kurzes Anschreiben mit Angaben zum gewünschten Ausbildungsberuf und Ausbildungsbeginn

Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zum Schulabschluss

das Schulzeugnis

ggf. weitere Zeugnisse, Arbeitszeugnisse, Beurteilungen

Postanschrift

KOMPAKT – Schule mit Zukunft
gemeinnützige Schulträgergesellschaft mbH
Fröbelstraße 17
08056 Zwickau

E-Mail

info@bfsz.de